Informationen zum Spenden
Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die im Veranlagungsjahr gespendete Summe trägt der Steuerzahler in die Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) ein.
In der Regel versenden die Spendenorganisationen unaufgefordert - am Anfang des darauf folgenden Jahres - die entsprechenden Nachweise (Zuwendungsbescheinigungen) an die finanziellen Unterstützer.
Die bislang unterschiedlichen Höchstsätze für den Spendenabzug werden durch das am 6.7.2007 vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” vereinheitlicht. Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) können nun bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, bzw. bei Selbständigen, Freischaffenden und Unternehmern 4 Promille bezogen auf den Jahresumsatz, zuzüglich der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden, § 10b Abs. 1 S. 1 EStG-E.
Für wissenschaftliche und kulturelle Spenden können somit Spender bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Das Netzwerk der Kreativen e.V., Berlin, ist gemeinnützig anerkannt zur Förderung von Kunst und Kultur.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie als Verwendungszweck (bei Überweisungen) den Begriff "Spende" und das "Projekt-Stichwort" verwenden.