Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Spendenverwaltung AGB-S


1. Der Verein Netzwerk der Kreativen e.V. (NdK e.V.) verpflichtet sich zu Fairness und Transparenz in den kulturwirtschaftlichen Vorgängen.

2. Die ordnungsgemäße Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) wird vom Verein NdK e.V., sei es als Geld- oder Sachspende, für den Spender mit seinen, dem Verein ordnungsgemäßen gemeldeten Adressdaten, ausgestellt.

3. Spenden ohne oder NICHT vollständigen Adressangaben, haben keinen Anspruch auf Ausstellung einer Spendenbescheinigung.

4. Die Zuwendungsbescheinigung ist nach § 10 ESTG beim Finanzamt des Spenders - vom Spender - einzureichen und ist in voller Höhe absetzbar.

5. Die Auszahlung der Spendengelder an das Spenden-Projekt erfolgt nach 30 Tagen.

6. Die Spendenbuchung findet über eine Internetplattform statt und unterliegt somit einer entsprechenden Rechtsprechung. Jeder Spender kann innerhalb von 14 Tagen die Spendenzahlung auf schriftlichem Wege rückgängig machen, laut Vorgabe des Gesetzgebers. Fristbeginn ist das Buchungsdatum.

7. Zusätzlich fallen 7 - 14 Tage für den Widerspruch über den Rechtsweg an.

8. Der Spender verpflichtet sich seine gebuchte Spendenzahlung sofort (spätestens in 30 Tagen) zu leisten. Eine Rückzahlung erfolgt nicht, Ausnahme erfolgt nur laut Punkt 4.
Geleistete Spendenzahlungen, die nicht über das Internet gebucht wurden, sind von dieser Ausnahme ausgeschlossen.

9. Spenden sind Förderungen zum angegebenen Projekt und einmal im Monat wird eine Förderung an die Spendenprojekt-InhaberIn überwiesen. In der Regel findet dies am Anfang des Monats statt.

10. Der Verein ist berechtigt, laufende Spendenaktionen abzuwarten und als Sammelförderung zu überweisen.

11. Der Verein stellt zeitnah dem Spender eine unterschriebene Zuwendungsbescheinigung aus, spätestens im Januar oder Februar des Folgejahres der Spendeneinzahlung. Eine Zuwendungsbecheinigung wird ab 50 EUR ausgestellt.

12. Der Verein NdK e.V. erhält zur satzungsgemäßen Förderung seiner Vereinsaktivitäten Spendenanteile von den eingegangenen Projektspenden, laut Liste:

10 - 50 EUR Gebühr 10%
51 - 100 EUR Gebühr 5%
101 - 200 EUR Gebühr 3%
201 - 400 EUR Gebühr 1,5%
401 - 1000 EUR Gebühr 1,2%
1001 - 5000 EUR Gebühr 1,0%
5001 - 20000 EUR Gebühr 0,8%
ab 20.000 EUR Gebühr 200 EUR

Der Verein NdK e.V. kann beim Anfallen umfangreicherer Förderungsbearbeitungen, höhere Spendenanteile geltend machen.

13. Somit werden bei der Erstattung der Projektförderungen an den/die Spendenprojekt-InhaberIn, die Spendenanteile für die NdK e.V. in Abzug gebracht.

14. Es wird eine Sammelspendenbescheinigung für alle geleisteten Spendenanteile an die NdK e.V. im abgelaufenen Kalenderjahr ausgestellt.
Zum Jahresanfang des Folgejahres wird dem/der Spendenprojekt-InhaberIn die Sammelspendenbescheinigung für alle geleisteten Spendenanteile an die NdK e.V, zugesandt.

15. Jede/r Spenden-Projekt-InhaberIn wirbt selbständig für sein Spendenprojekt, hierfür werden Workshops angeboten, um erfolgreiches Fundraising zu betreiben.

16. Weiterhin unterliegt jede/r Spenden-Projekt-InhaberIn einer (regelmässigen) Berichtspflicht, über den Fortgang seines Projektes dem/den Spender/n zu berichten. Der Verein erhält ebenfalls einen Bericht. Workshops zur Projektentwicklung werden angeboten.

Datum: 21.1.2020